Ambulante Wohnbetreuung


Ambulante Wohnbetreuung · Bahnhofstr. 5 · 26919 Brake Karte-SDW-Brake
Telefon 0 44 01 – 59 76 oder 59 77

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Ambulante Wohnbetreuung – Was ist das?

Ambulante Wohnbetreuung ist ein Angebot für Frauen und Männer mit psychischen Erkrankungen. Diese Hilfe wird durch unsere Mitarbeiter bei Ihnen zu Hause und nach Ihren Bedürfnissen erbracht. Im Einzelnen kann diese Hilfe sehr unterschiedlich sein: z. B. die kurzfristige und zeitlich begrenzte Unterstützung bei einer plötzlich auftretenden Lebenskrise oder die längerfristige Begleitung und Unterstützung im Alltag.

Unser Betreuungsangebot

Angebote der ambulanten Wohnbetreuung sind beispielsweise:
• Gesundheits(vor)sorge
• Bewältigung des Haushaltes: Einkaufshilfen, Unterstützung beim Kochen, bei der Wohnungsreinigung, bei der Wäschepflege, etc.
• Persönliche Unterstützung z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, Wohnungssuche
• Bewältigung persönlicher Krisen (krankheitsbedingter, sozialer, familiärer oder beruflicher Art) durch Gespräche und Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten weiterführenden Hilfen.

Die Rahmenbedingungen

Personal: In der ambulanten Wohnbetreuung arbeiten ausnahmslos sozial- oder sonderpädagogisch ausgebildete Mitarbeiter.

Bezugsbetreuersystem: Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuersystem. Das bedeutet, dass jeder Hilfebedürftige für die Dauer der ambulanten Wohnbetreuung einen festen Ansprechpartner hat.

Dienstzeiten: Die Arbeitszeiten in der ambulanten Wohnbetreuung richten sich nach den Erfordernissen des Hilfebedürftigen mit Ausnahme der Samstage und Sonntage.

Räumlichkeiten: Die ambulante Wohnbetreuung ist eine aufsuchende Betreuungsform und findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Hilfebedürftigen statt.

Wer kann die ambulante Wohnbetreuung in Anspruch nehmen?

Das ambulante Wohnbetreuungsangebot der Soziale Dienste Wesermarsch gGmbH ist auf den Personenkreis ausgerichtet, der im Sinne des §2 Abs. 1 SGB IX seelisch behindert ist bzw. eine seelische Behinderung zu entwickeln droht und der insofern Hilfen zur Eingliederung
gemäß §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX sowie § 92 SGB XII erhalten kann.

Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung können ausschließlich Personen aus dem Landkreis Wesermarsch die ambulante Wohnbetreuung in Anspruch nehmen.

Die Kosten

Die Kosten werden in der Regel durch das Sozialamt des Landkreises übernommen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Ich interessiere mich für die ambulante Wohnbetreuung – wie gehe ich vor?

Wenn Sie oder ein Verwandter oder Bekannter Interesse an der ambulanten Wohnbetreuung haben, rufen Sie uns einfach an und/oder sprechen Sie auf unseren Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine e-mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Sie erreichen uns in unserer Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0 44 01 – 59 76 oder 0 44 01 – 59 77 oder per e-mail über sdw-brake@ewetel.net . Selbstverständlich
stehen wir Ihnen auch gern jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen in Ruhe besprechen können.