Tagesstätten in Brake und Nordenham

Standort Brake Holbeinstraße 2, 26919 Brake 04401 – 707793 sdw-ts-brake@freenet.de sdw_wesermarsch
Standort Nordenham Ilsestraße 15, 26954 Nordenham 04731 – 32012 sdw-tagesstaette@ewetel.net sdw_wesermarsch

In unseren Tagesstätten in Nordenham und Brake bieten wir Menschen mit psychischer Erkrankung die Möglichkeit in Gemeinschaft an verschiedenen Angeboten teilzunehmen. Ziel ist es mit den Folgen der eigenen Erkrankung besser umgehen zu können, sowie Selbstvertrauen und Lebensqualität zu gewinnen. Gemeinsame Mahlzeiten, Kreativangebote und gemeinschaftliche Unternehmungen gehören zum wöchentlichen Programm.

Mit allen Teilnehmenden wird ein individueller Wochenplan entwickelt, der die eigenen Fähigkeiten und Bedürfnisse berücksichtigt. Jedem Teilnehmenden wird ein fester Ansprechpartner zur Seite gestellt, um den Entwicklungsprozess Schritt für Schritt zu begleiten.

Unsere Angebote

Struktur & Alltag

Die Angebotsstruktur schafft die Möglichkeit den Tag sinnvoll zu gestalten.

Ergotherapie

Verschiedene Angebote stärken Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit.

Aktivität & Entspannung

Bewegungsangebote, Entspannungsübungen, gemeinsame Freizeitgestaltung und Ausflüge bereichern den Alltag.

Gespräche & Assistenz

Einzelgespräche nach individuellem Bedarf, Unterstützung in Krisen, Förderung sozialer Kontakte und Hilfe bei Behördenangelegenheiten.

Die Rahmenbedingungen

Personal

Pädagogisch ausgebildete Fachkräfte (Sozialpädagogen & Ergotherapeuten).

Öffnungszeiten

Mo. – Do.
9:00 bis 16:00 Uhr

Fr.
9:00 bis 14:00 Uhr

Räumlichkeiten

Großzügige Gruppen-, Kreativ- und Entspannungsräume, Küche & Außenbereich.

Bezugsassistenz

Jeder Teilnehmende hat eine/n feste/n Ansprechpartner/in für persönliche Themen.

Wichtige Informationen

Wer kann teilnehmen?

Das Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die seit mindestens sechs Monaten andauert. Krankheitsbedingt ist die Gestaltung des Alltags beeinträchtigt.

Nicht aufgenommen werden: Menschen mit einer Suchtproblematik sowie Menschen mit akuter Suizidalität.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Es handelt sich um eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Der notwendige Antrag ist beim zuständigen Landkreis zu stellen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (psychische Erkrankung mit resultierenden Teilhabeeinschränkungen, Einkommen unterhalb der Freigrenzen) werden die Kosten übernommen.

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