Tagesstätten in Brake und Nordenham
In unseren Tagesstätten in Nordenham und Brake bieten wir Menschen mit psychischer Erkrankung die Möglichkeit in Gemeinschaft an verschiedenen Angeboten teilzunehmen. Ziel ist es mit den Folgen der eigenen Erkrankung besser umgehen zu können, sowie Selbstvertrauen und Lebensqualität zu gewinnen. Gemeinsame Mahlzeiten, Kreativangebote und gemeinschaftliche Unternehmungen gehören zum wöchentlichen Programm.
Mit allen Teilnehmenden wird ein individueller Wochenplan entwickelt, der die eigenen Fähigkeiten und Bedürfnisse berücksichtigt. Jedem Teilnehmenden wird ein fester Ansprechpartner zur Seite gestellt, um den Entwicklungsprozess Schritt für Schritt zu begleiten.
Unsere Angebote
Die Angebotsstruktur schafft die Möglichkeit den Tag sinnvoll zu gestalten.
Verschiedene Angebote stärken Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit.
Bewegungsangebote, Entspannungsübungen, gemeinsame Freizeitgestaltung und Ausflüge bereichern den Alltag.
Einzelgespräche nach individuellem Bedarf, Unterstützung in Krisen, Förderung sozialer Kontakte und Hilfe bei Behördenangelegenheiten.
Die Rahmenbedingungen
Personal
Pädagogisch ausgebildete Fachkräfte (Sozialpädagogen & Ergotherapeuten).
Öffnungszeiten
Mo. – Do.
9:00 bis 16:00 Uhr
Fr.
9:00 bis 14:00 Uhr
Räumlichkeiten
Großzügige Gruppen-, Kreativ- und Entspannungsräume, Küche & Außenbereich.
Bezugsassistenz
Jeder Teilnehmende hat eine/n feste/n Ansprechpartner/in für persönliche Themen.
Unsere Standorte
Wichtige Informationen
Wer kann teilnehmen?
Das Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die seit mindestens sechs Monaten andauert. Krankheitsbedingt ist die Gestaltung des Alltags beeinträchtigt.
Nicht aufgenommen werden: Menschen mit einer Suchtproblematik sowie Menschen mit akuter Suizidalität.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Es handelt sich um eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Der notwendige Antrag ist beim zuständigen Landkreis zu stellen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (psychische Erkrankung mit resultierenden Teilhabeeinschränkungen, Einkommen unterhalb der Freigrenzen) werden die Kosten übernommen.